Gültigkeit (Gleichstellung)

garda, Berlin, Friday, 08.07.2016, 11:47 (vor 2848 Tagen) @ Apanatshi

Hallo liebe Forumsbesucher,
Ich bin mir zwar fast sicher, dass ich mit folgender Meinung Recht habe, weiß es aber leider nicht ganz genau
Eine Kollegin hat eine Gleichstellung. Sie will nun ihre Arbeitszeit evtl. reduzieren auf unter 18 Stunden (evtl. 16). Sie wird damit wohl die Gleichstellung verlieren, oder?
Ich hab jetzt rauf und runter recherchiert, finde aber nur dass die Gleichstellung verloren geht, wenn nach der Gleichstellung ein GdB von mind. 50 erfolgt und dieser wieder aberkannt wird. Die Gleichstellung kann nicht wieder aufleben.

Hallo Apanatshi,

sie kann befristet und auch an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis gekoppelt werden. Wird ein GdB von 50 festgestellt, soll dass der zuständigen Agentur für Arbeit mitgeteilt werden, damit die nunmehr obsolete Gleichstellung aufgehoben werden kann. Fällt der GdB wieder unter 50, ist neu zu prüfen ob eine Gleichstellung erforderlich ist

Daraus folgere ich, dass auch der Gleichstellungsstatus bei Wegfall der Voraussetzungen - nämlich Mindestarbeitszeit in der Woche - ungültig wird.
Wer weiss es besser und genauer, evtl. sogar die Quelle?✿

Allgemeine Voraussetzungen
Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht; also z.B. nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.
Quelle: Voraussetzung Gleichstellung

Bei einer so niedrigen Arbeitszeit frage ich mich, ob da möglicherweise ein Grund für eine EM-Rente vorliegt?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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