Gültigkeit (Gleichstellung)

Cebulon, Friday, 08.07.2016, 14:22 (vor 2820 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi, auf der Website der Arbeitsagentur wird eine Gleichstellung behinderter Beschäftigter mit unter 18 Wochenstunden ausgeschlossen:

"Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht; also zum Beispiel nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind."

Den oben zitierten § 7 SchwbG gibt es nicht mehr, weil schon lange außerkraft.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion