Gültigkeit (Gleichstellung)
Hallo Apanatshi, auf der Website der Arbeitsagentur wird eine Gleichstellung behinderter Beschäftigter mit unter 18 Wochenstunden ausgeschlossen:
"Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht; also zum Beispiel nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind."
Den oben zitierten § 7 SchwbG gibt es nicht mehr, weil schon lange außerkraft.
Gruß,
Cebulon