Atteste in die Personalakte? (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 15.07.2016, 09:49 (vor 2814 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

In unserem Unternehemen wurden Beschäftigte in eine "Art Abteilung" zur Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz versetzt. Nennt sich JSP, da dort viele hingeschoben wurden, die älter sind oder eine Behinderung haben, entstand jetzt folgende Situation.
Eine Kollegin, sagt das sie nur mit gewissen Einschränkungen Vermittelt werden kann und brachte dafür ein Attest ihres Arztes.
Jetzt soll dieses Attest in die Personalakte.
Weiß jemand von Euch, ob das juristisch erlaubt ist, bzw. was sie machen soll?


Die Personalakte unterliegt einem besonderen Schutz.
Hierbei unterliegen Krankheitsdaten sofern sie zulässigerweise zur Personalakte gelangt sind, einem besonderen Schutz. Da ärztliche Auskünfte in besonderer Weise das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten berühren, sind diese nur verschlossen zur Personalakte zu nehmen.

Gilt dies auch für arbeitsmedizinische Einschätzungen (z. B. im Rahmen der betrieblichen Vorsorge), wenn diese keine Untersuchungsergebnisse oder sonstige medizinische Daten enthalten, sondern lediglich allgemeine Aussagen über mögliche Tätigkeiten bzw. Einschränkungen?

Hier würde ich einen Unterschied sehen.


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