Stellvertreter bei Konzern-SBV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 15.07.2016, 13:01 (vor 2841 Tagen) @ Paul

Hallo,

für den "Ober"-Konzern gelten dieselben Regelungen wie für die Teilkonzerne. Es können soviel Stellis gewählt werden wie notwendig sind (§ 97 Abs. 5 SGB IX).
Das Wahlverfahren ist dasselbe wie für die SBV selbst nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO

--
&Tschüß

Wolfgang


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