Zuständigkeit nach Betriebsänderung (Wahlen)

Paul, Hamburg, Monday, 18.07.2016, 13:04 (vor 2833 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter*innen,

habe noch zwei Fragen an die Spezialisten für Wahlen bzw. Betriebsänderung.

Fall 1:
Ein Betrieb mit SBV und BR bekommt im Rahmen einer BÄ neue Aufgaben und Mitarbeiter. Er teilt sich neu in drei eigenständige Betriebsteile. Für die Zukunft wird es drei BR`s und drei SBVén geben, ebenso GBR und G-SBV. Der jetzige Betriebsrats bleibt zuständig für den (alt) Betrieb 1., für die anderen wird neu gewählt. Die SBV wird dem Betrieb zwei zugeordnet. Bleibt sie SBV, eventuell auch mit Zuständigkeit für die anderen Betriebe (G-SBV)? Oder hat sie das Mandat durch den Wechsel in den Betrieb zwei verloren?
Ich hoffe es ist Verständlich.

Fall 2:

Es wird ein Tarifvertrag nach § 3 BetrVG über einen Standorttarifvertrag abgeschlossen. Danach werden an einem Standort die Mitarbeiter mehrerer Töchterbetriebe von nur einem Betriebsrat vertreten.
Gelten diese Strukturen automatisch für die zu wählende SBV oder bedarf es noch weiterer Schritte?

Schon einmal Danke im Voraus
Paul


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