Zuständigkeit nach Betriebsänderung (Wahlen)

Paul, Hamburg, Monday, 18.07.2016, 14:45 (vor 2838 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

nein, eine G-SBV gab es nicht. Der neue Betrieb ist ja erst jetzt gegründet. Die Stellvertretung (es gab nur eine) ist in einen ganz anderen Betrieb gewechselt (613a) und hat ihr Mandat verloren.
Ich bin als K-SBV ja im Zweifel zuständig. Die für uns entscheidende Frage ist aber, ob die SBV noch im Amt ist?

Lieben Gruß
Paul


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion