Zuständigkeit nach Betriebsänderung (Wahlen)

Paul, Hamburg, Tuesday, 19.07.2016, 11:25 (vor 2832 Tagen) @ Cebulon

Nein, nicht mehr im Amt, da erloschen.

Hallo Cebulon,

so wird es wohl sein. Was mich dabei aber stört ist die Tatsache, dass bei einem Betriebsübergang nach 613a ein Widerspruch möglich ist, auch gegen eine Versetzung kann sich der Betroffene wehren. In unserem Fall legt der Arbeitgeber aber einseitig fest, wer in welchen Betrieb wechselt. So kann ein Arbeitgeber auch unbequeme Betriebsräte oder SBVèn elegant aus dem Amt kicken.

Paul


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