Externe Bewerberdatenbank? Zulässig? (AGG)

carriegross, Wednesday, 20.07.2016, 06:58 (vor 2808 Tagen)

Hallo,

ich habe gehört, dass es wohl externe Bewerberdatenbanken geben soll, um "schwarze Schafe" auszumachen.

"Schwarze Schafe" in Bezug auf sog. AGG-Hopping.

Ein Schwerbehinderter bewirbt sich bei einem Arbeitgeber im ÖD, dieser lädt diesen nicht ein, obwohl er es objektiv hätte tun müssen und der Schwerbehinderte verklagt den Arbeitgeber auf eine Entschädigungszahlung.

Nun möchte dieser Arbeitgeber im ÖD andere Arbeitgeber im ÖD warnen und teilt das Bewerberprofil mit anderen Arbeitgebern im ÖD in externen Datenbanken, auf die alle Arbeitgeber im ÖD zugreifen können, sodass diese eben gewarnt sind und im Falle einer eingehenden Bewerbung diesen Bewerber auf jeden Fall einladen, um nicht auch verklagt zu werden.

Ich weiß nicht, ob ich geschockt sein soll, weil dies wohl gegen den Datenschutz verstößt, weil der schwerbehinderte Bewerber ganz sicher nicht diesem Vorgehen zugestimmt hat, oder ob ich das gut finden soll, weil damit eben solchen AGG-Hoppern das Leben schwer gemacht wird.

Aber wie sieht es nun gesetzlich aus?

Was kannn Arbeitgebern drohen, die ohne irgendeine Zustimmung eines (schwerbehinderten) Bewerbers dessen Bewerberprofil mit Namen usw. usf. in einer externen Datenbank speichert?

Wie kann man als betroffener Schwerbehinderter, der vielleicht gar kein sog. AGG-Hopper ist, aber eben nun einmal einen Arbeitgeber auf Entschädigungszahlung erfolgreich verklagt hat, herausfinden, ob man in einer solchen externen Datenbank geführt wird und zu Unrecht als "schwarzes Schaf" abgestempelt ist?

LG

Carrie


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