Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung (Antragstellung / Widerspruch)

ciralifan, Wednesday, 20.07.2016, 09:45 (vor 2830 Tagen) @ ClaudiaHornig

Wenn der Antragsteller die Widerspruchsfrist verpennt hat, wäre ein neuer Verschlechterungsantrag wohl die sinnvollere Lösung.
Falls dieser wiederum abgelehnt wird ist der Antragsteller nun ja hoffentlich schlauer.
( Bei Ablehnung sollte immer ein vorläufiger Widerspruch fristgerecht eingereicht werden , auch mit der Bitte um Zusendung der Entscheidungsrelevanten Unterlagen, hieraus könnt ihr zusammen mit den Ärzten prüfen, ob alles wie angegeben berücksichtigt wurde und dann erst den Widerspruch begründen).


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