Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 20.07.2016, 09:53 (vor 2836 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin Claudia,

es hängt davon ab, ob der Antragssteller/ die Antragsstellerin Gründe anführen kann, warum in der Einspruchsfrist keine Antwort möglich war. Z.B. Mehrwöchiger Urlaub, Krankenhausaufenthalt, medizinische Rehabilitation.

Dann kann man die Einsetzung in den vorigen Stand beantragen und zeitgleich den von Ciralifan beschriebenen formlosen Widerspruch einlegen, verbunden mit dem Wunsch der Übersendung der ärztlichen Stellungnahmen.

Dieses sollte dann aber so schnell wie möglich geschehen und ggf. auch belegt werden (Flugschein, Entlassungsbericht usw.).

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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