Für und Pro Umbesetzung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 21.07.2016, 20:52 (vor 2834 Tagen) @ Opolus

Moin Moin Opolus,

bist Du gewählte Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgeberbeauftragter?

Aber oki, ich gehe mal von ersterem aus, ovbohl Du von neu gewähltem Beautragten gesprochen hast, da die Beautragten in der Regel ernannt und nicht gewählt werden.

1. Es gibt hier unter der Rubrik Dokumente den Fürsorgeerlass des Bundelandes NRW. Diesen solltest Du Dir zu Rate ziehen, Unter 9. heißt es:

9
Arbeitsplatzwechsel
Soweit schwerbehinderte Menschen ihre Versetzung, Abordnung oder Umsetzung
beantragen, soll dem nach Möglichkeit entsprochen werden. Schwerbehinderte Menschen
sollen gegen ihren Willen unter Berücksichtigung des § 81 Abs. 4 SGB IX nur aus dringenden dienstlichen Gründen versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden. Dies gilt auch für jede andere wesentliche Änderung des Arbeitsplatzes. Vor jedem Arbeitsplatzwechsel ist nach §95 Abs. 2 SGB IX zu verfahren. Die Beteiligung der Personalvertretung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bleibt unberührt.

Sie müssen also dringende dienstliche Gründe anführen, um diese Leitungskraft umzusetzen, da würde ich sie erst mal kommen lassen. Dann ist auch erst vor einer Umsetzung zu prüfen, ob mit einer technischen Arbeitshilfe die angesprochenen Probleme beseitigt werden können, oder ob es bei ggf. behinderungsbedigter Minderleistung möglich ist, über Ausgleichszahlungen bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers diese Stelle aufrecht zu halten.

Zum anderen könntest Du ansprechen, falls die Arbeitgeberseite seit längerem bestehende ernsthafte Probleme, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten, wenn er siese Stelle weiter inne hat, bennent, warum dann nicht die Arbeitgeberseite schon längst das verpflichtende Präventionsverfahren nach §84,1 SGB IX in Gang gebracht hätte. Dieses muss frühzeitig uns bei Eintreten eines solchen Zustands vom Arbeitgeber angestossen werden.

Soweit allgemeine Hinweise.

Abschließend würde ich eine/n im Beantenrecht erfahrene/n Kollegen/in des Personalrats hinzuziehen, falls sich hierdurch weitere Argumente zum Aufrechterhalten der Stelle finden lassen, die ich nicht kenne.

Mit freundlichen Grüßen und viel Glück morgen;-)

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion