Für und Pro Umbesetzung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 22.07.2016, 12:03 (vor 2834 Tagen) @ Opolus

Moin Moin Opolus,

Arbeitgeberbeautragte können meines Wissens nach nicht gewählt werden, sondern werden vom Arbeitgeber ernannt.

Schwerbehindertenvertretungen werden als Vertrauensperson bzw. Stellvertreter/in von den Schwerbehinderten und Gleichgestellten gewählt.

Ich wüsste nicht, welches Gremium einen Arbeitgeberbeautragten wählen dürfte?

Daher habe ich gerade ganz viele Fragezeichen im Kopf?

Liebe Grüße

Hendrik


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