Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
auch wenn alle AN von einer Maßnahme betroffen sind, können "spezifische Belange der Gruppe der schwerbehinderten Menschen" (LPK-SGB IX, Düwell, § 95 Rn 36) dazu führen, daß auch dann die Rechte aus § 95 Abs. 2 bestehen.
Im geschilderten Fall wäre das mE gegeben, wenn die Vorlagepflicht am 1. AU-Tag für alle AN angeordnet werden sollte.
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&Tschüß
Wolfgang