Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag? (Umgang mit Arbeitgeber)
Im geschilderten Fall wäre das mE gegeben
Hallo,
und wie ließe sich das konkret begründen, dass sbM davon anders betroffen sind als Nichtbehinderte? Maßgeblich ist, ob es besondere Auswirkungen der konkret angeordneten Maßnahme für sbM geben kann. Ist das auszuschließen, denn sind alle Beschäftigte, ob schwerbehindert oder nicht, gleichermaßen "berührt".
@michael: Geht's da um alle Arbeitnehmer oder um alle sbM oder nur um einen einzelnen sbM?
Gruß,
Cebulon