Versetzung (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 03.08.2016, 18:03 (vor 2823 Tagen)

Hallo Kollegen,
ich brauche wieder mal Euren Rat. Folgender Sachstand:
Ein Mitarbeiter mit einer psychischen Erkrankungen (bipolare Störung = psychische Erkrankung) arbeitet seit Jahren in der Sterilisation eines Klinikums. Der Mitarbeiter ist nicht voll belastbar und vor allem nicht "stressresistent", braucht klare Strukturen und Abläufe.
Es gibt sei einem längerem Zeitraum Probleme, zumal die Leitung den Mitarbeiter schon lange gerne los hätte. Da dies bei einem langjährigen Mitarbeiter nicht so einfach ist, hat man ihn jetzt wieder einmal dazu veranlasst, natürlich ohne Beteiligung der SBV, einer Versetzung in einen Bereich zuzustimmen, die aus Sicht der SBV nicht behinderungsgerecht ist. Es hat dann am Folgetag nochmal ein GEspräch stattgefunden mit der SBV-Stellvertretung und dem Personalreferenten, bei dem andere Möglichkeiten gar nicht mehr diskutiert wurden (z.B. Zuschüsse vom Integrationsamt, sondern das Gesprächsergebnis vom Vortag schon fixiert war. Mit dem Mitarbeiter gäbe es derzeit eine leichte Überbesetzung in der Sterlissation, mit entsprechendne Zuschüssen könnte die Abteilung nach unserer Sicht auch profitieren, da er on TOP wäre. Frühere Hospitationen in dem neu angebotenen Bereich haben bereits gezeigt, dass er dort überfordert wäre. Der Unterschied zu früher ist, dass derzeit keine Vertragsänderung in finanzieller HInsicht geplant ist, die Rahmenbedingungen sollen so wohl bleiben, obwohl mündlich schon im Raum stand, dies nach 6 Monaten neu zu prüfen. Derzeit liegt der Versetzungsantrag vor ab 15.87. unbefristet bei gleichbleibenden Bezügen. Ich trau dem Braten aber nicht. Normalerweise werden die Mitarbeiter in diesem Bereich alle in eine Tochtergesellschaft überführt und müssen deutliche finanzielle Verluste hinnehmen.
eine arbeitsmedizinische Beurteilung liegt übrigens auch nicht vor und wurde vom Arbeitgeber auch nicht angestrebt. Der Mitarbeiter hat leider auch ein GEsprächsprotokoll unterschrieben, in dem er seine Leistungseinschränkungen bestätigt (was ja auch nicht neu ist!!) und er sich bereit erklärt zu diesem Wechsel. Unter Umständen auch mit einer AZ-Reduzierung, die aber im Moment nicht in der BR-Vorlage benannt wird.
Soll die SBV sich nun ganz aus der Sache raushalten? Es liegt ja nun auch das Schriftstück mit seiner Erklärung vor?:-(
Muss der Arbeitgeber das Integrationsamt informieren über die veränderte Tätigkeit? Vermutlich nicht, solange die Rahmenbedingungen des Vertrages nicht geändert werden (z.B. Bezahlung). Zuschüsse laufen auch nicht wie gesagt und wurde vom Arbeitgeber auch niemals in Anspruch genommen, obwohl der Integrationsfachdienst hier bereits tätig geworden ist und signalisiert hat, dass da Möglichkeiten bestehen.
Durch die Unterschrift des Mitarbeiters werden mir wohl die Hände gebunden sein oder kann ich noch einfordern, dass eine arbeitsmedizinische Beurteilung vorgelegt werden muss um klären zu können, ob der neue Arbeitsplatz überhaupt behinderungsgerecht ist? Letztendlich wird das Arbeitsverhältnis ja gefährdet, wenn der Betroffene mit den Aufgaben dauerhaft überfordert ist und evtl. Krankheitstage vermehrt auftreten.
Vielleicht kann jemand etwas Licht in dieses Wirrwarr bringen und mir sagen, ob und welche ´"Hintertüren" es noch gibt, um zumindest irgendwie einen evtl. Rückweg in die Sterlisation nicht zu verbauen, wenns im neuen Bereich nicht klappt. Andere Einsatzmöglichkeiten sind kaum denkbar derzeit. Ich vermute, dass der AG den Mitarbeiter auf diese Weise loswerden will, in dem er ihn einfach in eine weitere Überforderung steckt.
Noch was: das erfolgte Erstgespräch ohne die SBV kann man das als Verstoß gegen § 95 werten oder nicht. Ich meine schon, weil da schon alles fix gemacht worden ist und ich letztendlich nur noch vom Endprodukt informiert worden bin.

Liebe Grüße und gleich mal danke für die Antworten.


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