Datenschutz/ Behördeneinganspost (Allgemeines)

konskirt, Friday, 05.08.2016, 08:25 (vor 2793 Tagen)

Hallo Forum, als SBV bekommt man Behördenpost, unsere Poststelle ist durch jeden Mitarbeiter zugänglich im Gangbereich.
Der AG hat nach meiner Anfrage geprüft und meint schriftlich dass die Behördenpost keine Gesundheitsdaten enthält und daher keine sensible Daten und keine besondere Notwendigkeit davon ableitend besteht, z.B. ein extra verschließbaren Briefkasten für die SBV anzubringen.
Der Absender soll Verantwortung tragen die Eingangspost als persönlich kennzeichnen.
Falls die Post fahrlässig geöffnet wird oder willentlich wird dies als Betrug angesehen und dann der Täter mit Konsequenzen zu rechnen hat.

Ich denke darüber nach den ganzen Sachverhalt von einem externen Datenschutzbeauftragten zu prüfen, ich habe kein gutes Bauchgefühl mit der Antwort des AG.

Was meint Uhr dazu, wie geht ihr damit um? Ich denke wenn das Integrationsamt eine schriftliche Stellungnahme von der SBV will, das sind doch schon an sich Daten der höchsten Datenschutzklasse?


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