Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 11.08.2016, 11:48 (vor 2787 Tagen) @ DerLeipziger

Hallo,

im Bereich des BetrVG(leider verschweigst Du in Deinem Profil, welches Recht zur Anwendung kommt) löst das Nichterscheinen zur Arbeit wg. AU grundsätzlich den Vertretungsfall gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aus.
Dies ist dann auch auf § 94 Abs. 1 Satz 1 anzuwenden (So zB LPK, Düwell, § 94 Rn 7; Fitting, BetrVG, § 25 Rn 17).

Allerdings hat die Vertrauensperson grundsätzlich die Möglichkeit, auch in AU die Aufgaben der SBV wahrzunehmen. Dafür ist aber eine ausdrückliche Mitteilung ("positive Anzeige",) der VP notwendig.

Solange aber die VP kommentarlos nur die AU mitteilt, besteht grundsätzlich ein Verhinderungsfall.

Ob das alles auch so im Personalvertretungsrecht gilt, müssten ggfs. andere User beantworten.

Schlechter Stil ist es aber allemal, wenn die VP ihre Stellvertretung nicht informiert. Darüber solltet Ihr mal miteinander reden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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