Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

DerLeipziger, Leipzig, Thursday, 11.08.2016, 12:04 (vor 2814 Tagen) @ albarracin

Danke albarracin für die schnelle Antwort ,

und habe soeben mein Profil aktualisiert :-)

Das es mit meiner VP Gesprächsbedarf gibt lässt sich von der Hand weisen , wichtig finde ich aber die daraus resultierende Mitteilungspflicht bei Krankheit an BR zwecks Ladung und Teilnahme des Stllv.. Und bei mir geht es Speziell und Teilnahme an BR Sitzung . Von dieser habe ich abgesehen da keine Übertragung des Teilnahmerechts vom VP vorliegt .

LG Andreas


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