Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)
Danke albarracin für die schnelle Antwort ,
und habe soeben mein Profil aktualisiert
Das es mit meiner VP Gesprächsbedarf gibt lässt sich von der Hand weisen , wichtig finde ich aber die daraus resultierende Mitteilungspflicht bei Krankheit an BR zwecks Ladung und Teilnahme des Stllv.. Und bei mir geht es Speziell und Teilnahme an BR Sitzung . Von dieser habe ich abgesehen da keine Übertragung des Teilnahmerechts vom VP vorliegt .
LG Andreas