Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 11.08.2016, 16:17 (vor 2813 Tagen) @ DerLeipziger

Hallo Andreas

an der Stelle der Übertragung bin ich mir da nicht ganz so sicher , da die AU nur die Leistungserbringung gegenüber dem AG regelt jedoch Ausübung des Ehrenamtes nicht ausschliesst.

Wie ich Dir bereits geschrieben habe, ist es bei AU (wie auch bei Urlaub) grundsätzlich andersherum.

Nach meiner rein persönlichen Auffassung hätte mein VP klar bekannt geben müssen das er nicht an der Sitzung teil nimmt und somit ich ordentlich geladen werden kann.

Falsch. AU gilt grundsätzlich als Verhinderung. Äußert sich die VP nicht ausdrücklich anderslautend, bist Du für die AU-Zeit im vollen Mandat.

Wäre er z.B. erschienen wäre mein Mandat für den Zeitraum seiner anwesenheit erloschen und ich wäre erst wieder bei seiner Abwesenheit im Mandat.

Produziert die VP einen derartigen Wirrwarr, hat sie ggü. dem AG einigen Erklärungsbedarf - zB wegen unnötiger Freistellungskosten.
Auch dies scheint zum Klärungsbedarf zwischen Euch beiden zu gehören.

LG
Andreas

--
&Tschüß

Wolfgang


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