Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

garda, Berlin, Friday, 12.08.2016, 08:37 (vor 2814 Tagen) @ DerLeipziger

Reicht die Krankschreibung gegenüber dem AG aus um den Stellv. im Mandat zu sehen?

Hallo Andreas,

hier ein klares ja, wie von allen anderen auch.

Da der BR nicht die persönliche Information bekommen hat das die Vsm krank ist, keine Ladung des Stellv. zu Sitzungen des BR, da durch Krankheit Teilnahme nicht ausgeschlossen?

Zu diesem Thema noch eine Ergänzung, da ich das so hier noch nicht gelesen habe.

Der BR oder PR lädt nicht den SBV als Person ein, sondern die Vertrauensperson der Schwerbehinderten als Gremium. Ob jetzt die SBV oder wegen deren Verhinderung - egal aus welchem aktuellem Grund, kann ja zum Beispiel ein konkurrierender Termin sein - die Stellvertretung kommt, kann dem BR/PR egal sein, denn verantwortlich für die Mandatsausübung der SBV ist tatsächlich auch nur die SBV. Nur die Einladung liegt in der Verantwortung des BR/PR.

Im Idealfall geht so eine Einladung also in das Mailpostfach der SBV oder an deren Postfach. Unabhängig davon kann man immer auch zum BR/PR kommen wenn man nicht eingeladen wurde.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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