Stützunterschriften (Wahlen)

Haui, Düren, Friday, 19.08.2016, 09:45 (vor 2800 Tagen)

Hallo zusammen,

es gibt bei uns ein Problem:

Neuwahl zur SBV

Das Wahlausschreiben besagt unter Punkt 6: Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 8 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Das Formular mit dem Titel "Wahlvorschlag" besteht aus einem Feld für einen Kandidaten für die Vertrauensperson und drei Feldern für die Kandidaten für die stellvertretende Mitglieder. Dies entspricht auch den Angaben im Wahlausschreiben.

Ich selber stehe auf einem Wahlvorschlag als stellvertrendes Mitglied. Zudem besteht unsere Liste aus einem Vorschlag zur Vertrauensperson und einem weiteren Vorschlag für das stellvertretende Mitglied.

Dieser Wahlvorschlag mit also insgesamt 3 vorgeschlagenen Personen wurde mit 12 Unterschriften unterstützt.

Der Wahlvorstand bzw. Teile davon bemängeln die Anzahl der Unterstützungsunterschriften. Es müssten pro Name 8 Unterstützungsunterschriften vorliegen. Man hat drei Anwälte kontaktiert, die diese These unterstützen.

Bevor diese Frage aber nicht eindeutig geklärt ist, wird die Wahl nicht weitergeführt und im schlimmsten Fall würde unsere Liste nicht anerkannt. Wir bekämen zwar noch eine Nachfrist, um die "fehlenden" Unterschriften einzuholen. Meine Frage: wird bei der SBV-Wahl nicht analog der Betriebsratswahl verfahren?

Hier im Forum gibt es eigentlich eine eindeutige Aussage von albarracin, die besagt, eine Liste ist als Einheit zusehen. Antwort des Wahlvorstandes: "da kann ja jeder schreiben was er will".

Ich hätte gerne eine belastbare Aussage.


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