Stützunterschriften (Wahlen)

Monica99, Wednesday, 24.08.2016, 19:10 (vor 2801 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Fristverlängerung ist NUR / AUSSCHLIEßLICH erlaubt, wenn GAR KEIN gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Hier wurde aber ja zu mindest wohl mind. ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht!


Hallo Wolfgang

Bitte dringend auf Wahlschulung. Denn selbstverständlich darf man einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. Also einen Wahlvorschlag, auf dem sowohl ein Kandidat für die Vertrauensperson wie auch Kandidaten für die Stellvertreter vorgeschlagen werden. Dann benötigt dieser gemeinsame Wahlvorschlag insgesamt nur die notwenigen (1/20-tel) der Stützunterschriften. Denn gestützt wird der gemeinsame Wahlvorschlag.

Das hat nichts damit zu tun, dass die Wahl dann selbst in rechtlich 2 getrennten Wahlgängen stattfindet.

--
mfg Monica


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