Stützunterschriften (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 24.08.2016, 23:21 (vor 2773 Tagen) @ Monica99

Hallo Monika,
§ 7(3) der Wahlordnung:

...(3) Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder kein gültiger Wahlvorschlag eingeht oder wenn die Zahl der für dieses Amt gültig vorgeschlagenen Bewerber oder Bewerberinnen nicht der vom Wahlvorstand beschlossenen Zahl der stellvertretenden Mitglieder entspricht.....

Laut vorliegenden Informationen sind drei stellvertreter zu wählen.
Laut vorliegenden Informationen gibt es nur einen vom Wahlvorstand akzeptierten gültigen Wahlvorschlag.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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