Stützunterschriften (Wahlen)

garda, Berlin, Thursday, 25.08.2016, 09:20 (vor 2800 Tagen) @ Cebulon

Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 16.08.2016 12:00 Uhr schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.

Diese Fristberechnung im Wahlausschreiben vom 01.08.2016 ist falsch, da um einen Tag zu lang! Oder war der 15.08.2016 dort etwa gesetzlicher Feiertag? Warum nutzt dieser Wahlvorstand eigentlich nicht wie andere Wahlvorstände einfach den digitalen BIH-Wahlkalender für förmliche SchwbV-Wahlen, der alle Wahlfristen vollautomatisch sowie rechtssicher per Mausklick berechnet?

Hallo Cebulon,

in manchen Bundesländern wäre die Frist korrekt, Mariä Himmelfahrt ist am 15.8. dort gesetzlicher Feiertag. Leider fehlen fast alle Angaben im Profil des Threaderöffners.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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