Stützunterschriften (Wahlen)

Monica99, Friday, 26.08.2016, 17:28 (vor 2798 Tagen) @ morgenröte

Hallo Haui,

es gibt unter Wahlen viele Infos incl. Wahlbrochüre. Wenn man diese einfach alle gelesen hätte wären alle Fragen beantwortet. In der Wahlbroschüre gibt es auch Formblätter u.a. auch eines für Wahlvorschläge, aus diesem ergibt sich ganz eindeutig, dass es sehrwohl ein gemeinsamer Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und die Stellvertreter lt. Gesetz vorgesehen/möglich ist.

Damit gelten dann diese Stützuunterschriften auch ganz eindeutig für diesem gesamten / gemeinsamen Wahlvorschlag. Also für ALLE dort vorgeschlagenen Kandidaten.

PS: Betreffend Anwälte sollte man stets bedenken, dass viele Anwälte für Arbeitsrecht sich zwar im BetrVG auskennen aber NICHT im SGB IX wie erwünscht und anstrebsam. Gilt leider übrigens auch teils für Richter wie man aus Urteilen erkennen kann.

Weiter gilt auch hier sich stets zeitig vorher kundig zu machen.

--
mfg Monica


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