Einsicht der Führungskraft i.d elektronische Personalakte schwerb. Menschen (Allgemeines)

SBVMB, Ravensburg, Monday, 29.08.2016, 10:03 (vor 2796 Tagen)

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand im Forum weiter helfen. Als Vetrauensperson der schwerbehinderten Menschen bin in der Erstellung der BV einer elektronischen Personalakte mit involviert. Der Arbeitgeber möchte nun, dass die Führungskraft die Berechtigung hat, zu wissen ober sein Mitarbeiter schwerbehindert ist. Ich verneinte dies im Sinne der Geheimhaltungspflicht. Leider ist im SGBIX nur im §95, Abs.3 ein Hinweis gegeben, der in diesem Kontext im Zusammenhang steht.
Gibt es darüber einen besseren Paragraphen oder ein Rechturteil?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Mit freundlichen grüßen
SBV MB


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