Stützunterschriften (Wahlen)

Haui, Düren, Monday, 29.08.2016, 16:53 (vor 2796 Tagen) @ Cebulon

Hallo zusammen,

danke für die umfangreichen Infos. Ich kann mich nur noch mal wiederholen, der WV ist einfach überfordert gewesen und hatte bei Nachfragen auch ganz schlechte Berater sprich Anwälte, die völligen Blödsinn von sich gegeben haben.

Zum Punkt überfordert passt eigentlich auch die nächste Meldung, nicht weniger aufregend. Ein Wahlberechtigter geht jetzt für 3 Wochen in Urlaub und hat mir seine Anschrift per E-Mail zugeschickt, wohin seine Wahlunterlagen geschickt werden sollen. Diese Nachricht habe ich an den Wahlvorstand weitergeleitet. Heute bekam ich vom WV die Info, dass nur der Wahlberechtigte selber dies veranlassen darf.

In der Wahlordnung steht dazu folgender Wortlaut: "Wahlberechtigte, die an einer persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können Briefwahl beim Wahlvorstand beantragen." Meiner Meinung nach steht da nichts von muss.

Es steht weiter auch geschrieben: "Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass keine Wahlberechtigten von der Wahl ausgeschlossen werden."

Ich finde hier in diesem Fall macht man das gerade.


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