Einsicht der Führungskraft i.d elektronische Personalakte schwerb. Menschen (Allgemeines)

Monica99, Monday, 29.08.2016, 17:10 (vor 2794 Tagen) @ SBVMB

Hallo,

der Status "Schwerbehindert" ist oft gar nicht möglich zu schützen. Denn es gibt ja die offensichtlichen Schwerbehinderungen/Schwerbehindert, zB Blinde, Rollifahrer und Gliedmaßenamputierte.

Weiter der AG und als sein Vertreter der Vorgesetzte muss es ja auch wissen, denn nur dann kann er am Arbeitsplatz dieses entsprechend berücksichtigen.

Oft ist es sogar auch notwendig Koll. am Arbeitsplatz in Kenntnis zu setzen, zB bei Zuckerkranken und Epileptikern. Denn diese müssen ja ggf in Notfällen (Zuckerschock und Epilepsie Anfall) richtig reagieren.

Weiter auch bei starkgehbehinderten und Taubstummen müssen Koll. eingeweiht werden, weil diese die in Gefahren/brandfällen sicher aus der Gefahrenzone bringen müssen.

Auch erkennen den Status "Schwerbehindert" die Koll. Anhand der Urlaubslisten denn dort sehen sie ja, dass hier 5 Tage mehr Urlaub genommen werden, werden können. Urlaube müssen ja unter den Koll. abgesprochen werden und daher gibt es idR diese Urlaubslisten.

--
mfg Monica


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