Stützunterschriften (Wahlen)

Monica99, Monday, 29.08.2016, 17:59 (vor 2796 Tagen) @ Haui

Hallo,

der WV muss aber Briefwahlunterlagen nur an die private beim AG bekannte Heimatanschrift senden.

Ist auch verständlich. Denn d3n Wähler die zB auf Bora Bora urlauben müssen die Wahlunterlagen nicht dorthin gesandt bekommen.

Es ist daher bei Urlaub dann die Sache des Wahlberechtigten dafür Sorge zu tragen dass er an die zu Hause im Briefkasten liegenden Wahlunterlagen kommt.

Weiter hat der WV auch recht, wenn er sagt, nur der Wahlberechtigte selbst, nicht Dritte, können die Briefwahlunterlagen anfordern. Dieses schon alleine um Missbrauch zu vermeiden.

Gleiches gilt übrigens auch bei politischen Wahlen.

--
mfg Monica


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