Einsicht der Führungskraft i.d elektronische Personalakte schwerb. Menschen (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Tuesday, 30.08.2016, 08:52 (vor 2794 Tagen) @ SBVMB

Hallo,

aus meiner Sicht sollte und muss der direkte Vorgesetzte über die Schwerbehinderung informiert sein. Sonst hätte es man ja auch dem Arbeitgeber nicht angezeigt. Ich frage mich allerdings, ob hierfür eine Berechtigung zur Einsicht in die elektronischen Personalakte nötig ist.

Gruß
Paul


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