Beratung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Allgemeines)

heinrich55, Tuesday, 30.08.2016, 21:22 (vor 2794 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich wollte in meinem Betrieb unsere Mitarbeiter informieren, welchen Aufgaben die SBV nachgeht. Hierbei komme ich jetzt leicht durcheinander mit Paragraph 95. Da heisst es ja dass ich den Schwerbehinderten beratend und helfend zur Seite stehe.

Wäre es dann verkehrt zu sagen, ich "berate" bei Arbeitszeit- und platzgestaltung oder Zusatzurlaub? Dies würde ja mit dem Rechtsberatungsgesetz kollidieren?

Ich nehme ja weder Partei noch beantrage ich diesen Zusatzurlaub. Das darf die SBV ja nicht. Ich bringe dies jetzt zwar nicht durcheinander, jedoch verunsichert mich diese Abgrenzung, welche ja im SGB IX gegegeben ist. Wie darf ich denn zum Beispiel mit Zusatzurlaub gegenüber dem Arbeitnehmer sprechen, welcher im SGB IX gegeben ist?

Beispiel:

1. Mitarbeiter kommt zu mir. Oh nööö nicht schon wieder Überstunden.

2. Wo ist mein Zusatzurlaub. Was mach ich jetzt??


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