Beratung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.09.2016, 12:28 (vor 2779 Tagen) @ heinrich55

Hallo,

das RDG muß Dir überhaupt keine grauen Haare machen, solange Du im Rahmen Deiner gesetzlichen Aufgaben berätst.

Dann ist nämlich das SGB IX juristisch eine Spezialvorschrift, die der allgemeineren Vorschrift RDG vorgeht.

Das SGB IX ist dann ein "anderes Gesetz" im Sinne des § 3 RDG:
https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__3.html

Das ist übrigens dasselbe Vorrang/Nachrang-Verhältnis wie auch beim BDSG. Das SGB IX hat auch mit seinen Regelungen Vorrang vor dem BDSG

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion