Beratung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Allgemeines)

MatthiasNRW, Thursday, 08.09.2016, 13:59 (vor 2780 Tagen) @ heinrich55

Wäre es dann verkehrt zu sagen, ich "berate" bei Arbeitszeit- und platzgestaltung oder Zusatzurlaub? Dies würde ja mit dem Rechtsberatungsgesetz kollidieren?

Ganz einfach:
Die Leistung, die im Rahmen der Aufgaben der SBV erbracht wird, ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Und wenn etwas keine entsprechende Dienstleitung ist, kann es auch nicht mit dem Gesetz kollidieren.

Freundlicherweise hat das der Gesetzgeber sogar ausdrücklich betont:

Rechtsdienstleistung ist nicht: Die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht.

§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG


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