Bewerbung im öfffentlichen Dienst (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.09.2016, 12:01 (vor 2786 Tagen) @ Bernd

Hallo,

in der Bewerbung selbst muß kein Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung geführt werden. Dies kann der AG erst im weiteren Verlauf des Bewerberverfahrens verlangen.
Auch ohne Nachweis ist die SBV umgehend über die Bewerbung zu informieren, sofern die Eigenschaft deutlich angegeben wird.
( LPK-SGB IX, Düwell, § 81 Rn 145)

--
&Tschüß

Wolfgang


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