Jahresversammlung Übernahme Kosten (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.09.2016, 10:16 (vor 2752 Tagen) @ Sheldor

Hallo,

Du hast "nichts gefunden", weil der AG für Bewirtung keine Kostentragungspflicht hat.
Zumindest im Bereich des BetrVG fehlt es an jeglicher Anspruchsgrundlage. Eine Kostentragungspflicht für Bewirtung kann auch nicht aus § 40 BetrVG hergeleitet werden (Fitting, § 42 Rn 52)

--
&Tschüß

Wolfgang


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