Externe Bewerberdatenbank? Zulässig? (AGG)

maiklewa, Wednesday, 14.09.2016, 19:12 (vor 2779 Tagen) @ maiklewa

"Nur" soviel, ich war an mehreren Gerichtsverfahren, meist als Zuschauer, aber auch als Person auf der Seite des Arbeitgebers, beteiligt. Armen, wirklich armen Schwerbehinderten wurde sog. AGG-Hopping unterstellt. Es gab Fälle, da haben grad die da vorne sitzenden Kläger schon ein paar Mal geklagt. Jedes Mal erfolgreich. Und man merkte denen an, dass die auch wirklich arbeiten woll(t)en, sich ehrlich beworben haben, ihre Schwerbehinderteneigenschaften nicht versteckt mitgeteilt haben, die Anforderungsprofile mehr, als zu 1000 % erfüllt haben. Ja, was macht denn ein solcher schwerbehinderter Beweber, für den es eh schon nicht leicht ist? Man versucht, seine Rechte einzufordern und wenn es i. R. einer Klage ist und es sich nicht um die Einstellung dreht, weil darauf ja eh nie seitens des Arbeitgebers eine Chance bestanden hat, sondern eben um eine Entschädigungszahlung. Ich habe einige, ja, Schicksalsschläge in diesen Verfahren erlebt. Da kann einem ganz anders werden, wenn man dürfte, würde man heulen und seinem Chef sagen, dass er einen mal am Allerwertesten kann und diesem armen Menschen freiwillig mehr, als nur drei lausige Gehälter als Entschädigungszahlung zahlen soll. Macht mans? Nein! Kann es einen krank machen? Ja!

Und wer noch immer dran denkt, dass der eine Arbeitgeber den anderen anruft, lebt in der Vergangenheit! Zumal solche Telefonate auch nur etwas bringen, wenn es um ehemalige Arbeitgeber geht, aber woher, und darum geht es ja hier, soll der Arbeitgeber Y wissen, dass der schwerbehinderte Bewerber sich bei Arbeitgeber X beworben hat und diesen dann erfolgreich auf Zahlung einer Entschädigungssumme verklagt hat, weil eben X diesen Bewerber nicht eingeladen hat, weil nicht wollte? Und hier geht es nicht nur um anonyisierte Daten, wie sie in entsprechenden Pressemitteliungen/Artikeln über solche Verfahren stehen! Hier werden Namen, Geburtsdatum ... "veröffentlicht"!

Meiner Meinung nach sollten Arbeitgeber, die gegen ihre entsprechenden Pflichten verstoßen haben, ob jetzt wissentlich oder aus Versehen, wobei wohl nie jemand eine Absicht zugeben wird, viel stärker zur Kasse gebeten werden müssen. Womit ich aber dieses sog. AGG-Hopping keinesfalls gutheiße!

Ich kann nur jedem SBV raten, die Personaler zu briefen. Jeder von uns weiß, dass nicht alles, was den SBV betrifft, auch diesem freiwillig zugetragen wird und erst auf Nachfrage getan wird. Wirklich schlimm! Ich habe oftmals das Gefühl bekommen, fast schon auferlegt bekommen, dass schwerbehinderte Menschen, Menschen zweiter Klasse sind! Mir wird schlecht. Mal wieder!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion