Telefonisches Bewerbungsgespräch (Allgemeines)

S Manager, Wednesday, 14.09.2016, 23:12 (vor 2752 Tagen)

Hallo,

unsere zuständige Personalstelle hat mit einem potentiellen geeigneten Schwerbehinderten Bewerber ein telefonisches Einstellungsgespäch/Informationsgespräch durchgeführt (Telefonkonferenz). Ohne Beteiligung des Schw Vert und PR, die sich zur Zeit im Urlaub befanden. Der Schwerbe. Bewerber hat daraufhin seine Bewerbung nach der Einladung zurückgezogen!
Es wurde kein Gespächsprotokoll an Schw Vert. oder PR gegeben. Es konnte keine Stellungnahme der Schw Vert. od des PR gemacht werden. Auf Nachfrage gab der Schwb.Bewerber an, ihm wurde auch die Frage nach der Körperlichen Beinträchtigung gestellt ohne dass die Schw.Vert. od. PR anwesend waren.
Ist die Aussetzung § 95 Abs. 2 SGB der Entscheidung Bewerbeungsverfahren anzuwenden. Bis die schriftliche Klärung über das Einstellungsgespäch/Informationsgespräch stattgefunden hat. Kann das Bewerbungsverfahren noch einmal zu Gunsten des Schw. Bewerbers gestoppt oder Rückgängig gemacht werden.


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