Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV. (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.09.2016, 15:57 (vor 2773 Tagen) @ DerLeipziger

Moin Moin Leipziger

ich sehe das ein wenig anders, als die bisherigen Antworten.

Der Arbeitgeber muss die Kosten für notwendige Schulungen tragen. Leider fehlt mir eine Angabe darüber, um welche Schulung es sich ganz konkret handelt. Allgemein zu sagen, geh zur Gewerkschaft und zum Gericht, ohne zu wissen, welche Schulung abgelehnt wurde, ist mir zu pauschal.

Du kannst Dich auch an das Integrationsamt wenden, und dort um Hilfestellung bitten, oder dem Arbeitgeber damit drohen. Da die meisten Arbeitgeber über das Integrationsamt Hilfsmittel bezuschusst bekommen und die Zuschusshöhe nicht konkret gesetzlich festgelegt ist, kann sich der AG damit auch finanziell selber schaden, wenn dem I-Amt bekannt wird, dass der AG sich der SBV gegenüber nicht korrekt verhält.....

Daher wäre mein Weg, wenn es nicht schon beschrieben wurde, dem Arbeitgeber klar die Inhalte der Schulung und die Notwendigkeit zu begründen, falls dies nicht schon geschehen ist.

Es sei denn, es geht um Grundschulungen wie Arbeitsrecht für SBV, SBV I o.ä. da erklärt sich die Notwendigkeit von selbst..... wobei ich auch schon einmal eine Ablehnung gegen Arbeitsrecht 1 mitbekommen habe. Da habe ich der betreffenden SBV geraten, die Notwendigkeit gegenüber dem Arbeitgeber damit zu begründen, sich z.B. gegen unrechtmäßige Ablehnungen des Arbeitgebers gegen notwendige Grundschulungen zur Wehr setzen zu können ...... wurde genehmigt *grins*

Liebe Grüße


Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion