Nur ein Wähler auf Versammlung (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 20.09.2016, 12:55 (vor 2767 Tagen) @ Paul

Es kann gewählt werden?

Ja!

Wenn bei der Stellvertreterwahl nur eine Stimme abgegeben wird, dann gibt es auch nur einen Stellvertreter?

Ja!

Wenn bei der Stellvertreterwahl zwei Stimmen abgegeben werden wird gelost?

Das wäre irgendwie absolut unsinnig, auch wenn das der reine Wortlaut der Wahlordnung so vorsehen mag. Sollte tatsächlich nur ein Wähler kommen, dann hätte er alleiniges exklusives Entscheidungsrecht über die Wahlen in diesem atypischen Fall und damit auch über die Reihenfolge der Stellvertretung und zwar ohne Losentscheid in diesem eher theoretischen Extremfall. Bei nur einem Wähler besteht niemals Bedarf für einen Losentscheid. Demnach nein, es wird nicht gelost.

Was würde passieren, wenn der einzige Wähler nur bei den Stellvertretungen votiert, bei der Wahl der Vertrauensperson aber keine Stimme abgibt?

Nichts! Warum sollte er eine VP vorschlagen und dann Minuten später diese nicht wählen? Sollte keine VP vorgeschlagen oder keine gewählt werden, dann ist augenblicklich die Wahlversammlung beendet, und die Wahlleitung müsste darüber eine entsprechende Bekanntmachung aushängen.

Tipp: Wahlaufruf starten z.B. per Mail und auf die besondere Bedeutung der Wahlen hinweisen. Muster gibt's genug im Internet.

Gruß,
Cebulon


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