Wie hat Einladung zu einem VG zu erfolgen? (AGG)

stefanmann, Essen, Thursday, 22.09.2016, 09:08 (vor 2745 Tagen) @ carriegross

Hallo!
Das ein Bewerber nicht erreicht wird, das kann unzählige Ursachen haben wie Urlaub, Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt….ach Gott, was weiss ich noch….

Wenn wir mal deinen geschilderten Fall weiter laufen lassen:
Der Bewerber würde irgendwann mal schriftlich (hoffentlich) eine Absage bekommen. Er würde sich dann benachteiligt fühlen aufgrund seiner Behinderung und verklagt den AG. Es käme zur Gerichtsverhandlung. AG argumentiert: „Wir haben mehrfach dort angerufen, es hob niemand ab. Daher gehe ich davon aus, dass der Bewerber kein Interesse mehr hat.“ Der Bewerber wird sicherlich gute Gegenargumente haben (ich war zu Hause da rief keiner an, ich war im Kurzurlaub….ua)

Da, meines Erachtens, die Beweislast beim AG liegt, wäre er sicher gut beraten den Bewerber zum VG schriftlich einzuladen.
Gerichtsurteile sind mir nicht bekannt, ich habe auch nicht gegoogelt… ;-)

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Gruß stefanmann


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