Freistellung und Geschäftswagen (Allgemeines)

Haui, Düren, Friday, 23.09.2016, 13:22 (vor 2771 Tagen) @ Adele

Hallo Adele,

so ganz haben ich deinen Beitrag nicht verstanden. Ich versuche mal anhand der Fakten zu antworten.

Das Betriebsverfassungsgesetz, § 78, Schutzbestimmungen, müsste auch für dich gelten. Dort steht geschrieben:

Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, usw.... dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

Ich gehe davon aus, dass du freigestellte Vertrauensperson der SBV bist. Die SBV steht zwar nicht explizit im § 78, aber du bist ein vergleichbares Gremium.

Gruß, Haui


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