Freistellung und Geschäftswagen (Allgemeines)
Hallo Adele,
so ganz haben ich deinen Beitrag nicht verstanden. Ich versuche mal anhand der Fakten zu antworten.
Das Betriebsverfassungsgesetz, § 78, Schutzbestimmungen, müsste auch für dich gelten. Dort steht geschrieben:
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, usw.... dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Ich gehe davon aus, dass du freigestellte Vertrauensperson der SBV bist. Die SBV steht zwar nicht explizit im § 78, aber du bist ein vergleichbares Gremium.
Gruß, Haui