Freistellung und Geschäftswagen (Allgemeines)

Monica99, Friday, 23.09.2016, 13:53 (vor 2765 Tagen) @ Adele

Hallo,

die Entscheidung der KVJS ist vollkommen in Ordnung. Denn das Gesetz regelt ganz eindeutig und abschließend, das der Arbeitgeber die Kosten der SBV (vollumfänglich) zahlen muss.

Vorher hat die KVJS ggf unterstellt, dass das Fahrzeug auch für "normale" Dienstfahrten, also nicht oder nicht nur im Mandat genutzt wird. Daher gab es Zuschüsse.

Nun wird das Fahrzeug aber ausschließlich für Mandatswahrnehmung genutzt, das Du ja freigestellt bist.

Fazit: Pech für den AG.

Gleiches triff auch auf Fälle zu, wo die freigestellte SBV oder ggf auch der BR PC oder Pkw zur Mandatswahrnahme benötig. Gleiches trifft auch für NICHTFREIGESTELLTE zu, wenn Dinge ausschließlich für die Mandatswahrnahme benötigt werden. Wenn der Mandatsträger z.B. sagt, ich benötige ein Laptop (nur) für die Teilnahme an Sitzungen der SBV/ des BR.

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mfg Monica


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