Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor (Einstellung)
Hallo,
der nichtverlängerte Ausweis kann sehrwohl bedeuten, dass der Status Schwerbehindert NICHT mehr besteht. Denn es kann ja sein, dass der Betroffene eine Heilungsbewährung hatte, die nun geendet hat.
Das VA schickt KEINEN Gerichtsvollzieher um ungültige/ abgelaufene Ausweise einzuziehen.
Der Ausweis hat nur deklarstorische Wirkung, eine ggf noch bestehende Schwerbehinderung könnte durch den Feststellungsbescheid deklariert werden. Denn aus dem wäre eine ggf. festgestellte Heilungsbewährung ersehen werden.
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mfg Monica