Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor (Einstellung)

Monica99, Saturday, 24.09.2016, 19:28 (vor 2761 Tagen) @ albarracin

Hallo,

aufgrund der mittlerweile eindeutigen Rechtsprechung des BAG zum Nachweis über das bestehen der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7f1b3c9f410575c1c8e9dee50610175d&nr=17585&linked=pm&titel=_Mitteilung_de...

besteht für den geschilderten Sachverhalt mE keine Pflicht des AG, die Bewerberin wie einen schwerbehinderten Mensch zu behandeln.

Du solltest ggf sowohl den ersten Beitrag und das BAG Urteil nochmals genau lesen!

Denn:
< die in dem Bewerbungsanschreiben ihre Schwerbehinderung und als Nachweis eine Kopie eines im Jahr 2005 .....

Sie hat also deutlich auf eine Schwerbehinderung hingewiesen! Das BAG sagt im Urteil "muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. "

Also hat die Bewerberin die Anforderungen des BAG erfüllt! Das BAG verlangt nicht, dass hier auch der Beweis via gültigem Schwb-Ausweis zu erbringen ist.

Das Urteil betrifft auch einen ganz anderen Sachverhalt.

--
mfg Monica


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