Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 25.09.2016, 13:43 (vor 2769 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo,


Du solltest ggf sowohl den ersten Beitrag und das BAG Urteil nochmals genau lesen!

Auch hier solltest Du den Link lieber vollständig lesen und nicht nur den Teil, der Dir in den Kram passt

Sie hat also deutlich auf eine Schwerbehinderung hingewiesen! Das BAG sagt im Urteil "muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. "

Dann lese mal die PM des BAG bis zum Schluß. Denn im drittletzten Satz heißt es unmißverständlich:
"Entscheidend ist die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX im Zeitpunkt der Bewerbung, nicht zu einem früheren Zeitpunkt."
Der Status von 2005 ist also völlig schnurz, wenn es um eine Bewerbung in 2016 geht.


Also hat die Bewerberin die Anforderungen des BAG erfüllt! Das BAG verlangt nicht, dass hier auch der Beweis via gültigem Schwb-Ausweis zu erbringen ist.

Das Urteil betrifft auch einen ganz anderen Sachverhalt.

Das ist Quatsch. Das Urteil betrifft allgemein die formalen Anforderungen an eine Bewerbung, wenn der/die Bewerber/in den Schutz des SGB IX verlangt und wird in der Literatur auch so besprochen.
Und ohne weitere Ausführungen zum aktuellen Stand ist eben das Beilegen eines bis 2005 geltenden Ausweises völlig irrelevant.
Im Übrigen wäre laut BAG selbst das bloße Beilegen einer gültigen Ausweiskopie ohne Hinweis im Bewerbungsschreiben oder ohne "deutliche Hervorhebung" im Lebenslauf nicht ausreichend.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion