Wie hat Einladung zu einem VG zu erfolgen? (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 25.09.2016, 19:59 (vor 2762 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo,

Ein Zugangsnachweis (mit Datum) kann übrigens auch im Sozialrecht wichtig sein, - zB wenn es um die 3-Wochen-Frist des § 90 Abs. 2a SGB IX geht.


Was bitte hat der § 90 2a SGB IX mit dem Thema Einladung gem. §§ 81 und 82 SGB IX zu tun??

Nur als ein Beispiel von vielen, daß es zweckmäßig sein kann, über die gesetzliche Formerfordernis hinauszugehen.


Was das ansonsten jetzt soll, den Sachverhalt aus einem anderen Thread hier mit zu diskutieren, bleibt dein Geheimnis, da ja hier im UP der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gar nicht strittig ist.


Wäre es so, dass die Einladung des AG per Einschreiben erfolgen müsste hätten zumindest sogenannte "AGG-Hopper" diesen Umstand längst genutzt und es gäbe Urteile dazu.

Nur weil Du offensichtlich die entsprechende Fachliteratur nicht kennst, heißt es nicht, daß es zu diesen formalen Dingen keine Rechtsprechung gibt.
Z. B. § 22 AGG legt dem AG enorme Pflichten auf, die alle beweissicher dokumentiert werden müssen. Dazu gibt es jede Menge Rechtsprechung, auch obergerichtliche. nachzulesen zB im ErfK.
Dazu gehört nun mal auch der Zugangsnachweis von Willenserklärungen, wenn zB zur Abwehr von Ansprüchen die "Offenlegung der Dokumentation des Ablaufs der benachteiligenden Entscheidung" notwendig wird (ErfK, Schlachter, § 22 AGG, Rn 9 mit Verweis auf Wiedemann, RdA 2005, 193, 197)

--
&Tschüß

Wolfgang


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