Versetzung/Integrationsamt (Allgemeines)

Jörg_2908, Monday, 26.09.2016, 11:01 (vor 2767 Tagen)

Hallo an alle,

bei uns in der Firma (Call Center)sollen ca. 20 Mitarbeiter in einer anderen Abteilung versetzt werden. Unter Ihnen befinden sich auch 2 SBV. Die Arbeit selber bleibt ja gleich, allerdings ist die Anforderung wesentlich höher und schwieriger. Ich kann ja als SBV die Versetzung der MA (SBV) widersprechen, hier nun meine Frage: Muss auch das Integrationsamt diesbezüglich (Versetzung) befragt werden ???


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