Online-Bewerbung AGG-sicher? (AGG)

Der Unbeugsame, Tuesday, 27.09.2016, 07:23 (vor 2767 Tagen)

Hallo,

evtl. Problem:

wir haben eine Seite für Online-Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen.

Ein Schwerbehinderte hatte sich bei uns auf diesem Wege beworben und innerhalb dieser Online-Bewerbung kein Häkchen für Schwerbehinderung gesetzt und somit auch nicht angegeben, wie viele GdB dieser hat.

Aufgrund dieser fehlenden Infos ist er durchs Raster gefallen.

Diese Person bekam also eine Absage.

Zwei Wochen später bekommen wir ein Schreiben, in dem diese Person Entschädigungsansprüche geltend macht, weil keine Ejnladung zum Vorstellungsgespräch erfolgte.

Im Nachhinein haben wir festgestellt:

Die Anforderungsvoraussetzungen aus der Stellenausschreibung werden erfüllt.

Die Schwerbehinderteneigenschaft wurden im Bewerbungstext erwähnt.

Danach hätte eine Einladung erfolgen müssen.

Können wir uns jetzt auf die Online-Bewerbung beziehen, in der der Bewerber keine Schwerbehinderung angegeben hat?

Das Blöde ist wohl, dass lt. Gesetz eben die Angabe entweder im Bewerbungsschreiben oder an hervorgehobener Stelle im Lebenslauf ausreicht. Ich habe nichts gefunden, wo steht, dass ein schwerbehinderter Bewerber auch in einer Online-Bewerbung angeben muss, um seine Rechte geltend machen zu können.

Was meint ihr?

Grüße

DU


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion