Online-Bewerbung AGG-sicher? (AGG)

Haui, Düren, Tuesday, 27.09.2016, 08:53 (vor 2767 Tagen) @ Der Unbeugsame

Da hilft nur mit dem Bewerber reden. Vor Gericht hat er sicherlich gute Chancen auf Entschädigung, in der Regel drei Monatsgehälter. Vielleicht habt ihr eine vergleichbare Stelle, wo er sich drauf bewerben kann.
Ich kann nicht beurteilen, ob der Bewerber kein Interesse an der Stelle hatte und auf genau so eine Konstellation hoffte. In der Praxis sehen wir diesen Trend auf jeden Fall und umso gründlicher müssen die Unterlagen geprüft und die Ablehnungen nachvollziehbar begründet werden, ansonsten kann es zu Entschädigungsansprüchen kommen. Hab schon die eine oder andere Bewerbung gesehen, wo auf das AGG verwiesen wird, mit der Absicht, notfalls zu klagen. Klar kann man sich darauf berufen, aber ich finde, kein guter Start für eine evtl. spätere Zusammenarbeit.

Gruß, Haui


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