Versetzung/Integrationsamt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.09.2016, 10:16 (vor 2767 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

bei einer Versetzung, die nicht mit einer Änderungskündigung verbunden ist, muß das IA nicht nach § 85ff SGB IX eingebunden werden.

Es muß geprüft werden, ob evtl. durch Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und/oder Arbeitsvolumen/Arbeitsinhalte "Schwierigkeiten" für die betroffenen AN zu erwarten sind. Ist dies nicht der fall, besteht auch kein Beteiligungsgrund nach § 84 Abs. 1 SGB IX.

--
&Tschüß

Wolfgang


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