Versetzung/Integrationsamt (Allgemeines)
Hallo,
bei einer Versetzung, die nicht mit einer Änderungskündigung verbunden ist, muß das IA nicht nach § 85ff SGB IX eingebunden werden.
Es muß geprüft werden, ob evtl. durch Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und/oder Arbeitsvolumen/Arbeitsinhalte "Schwierigkeiten" für die betroffenen AN zu erwarten sind. Ist dies nicht der fall, besteht auch kein Beteiligungsgrund nach § 84 Abs. 1 SGB IX.
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&Tschüß
Wolfgang